Gesetzliche Krankenkassen:
Gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen leider keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.

OÖ LKUF Versicherte (Lehrer:innen-Krankenkasse):
Die OÖ. LKUF unterstützt in gewissen Fällen Diät- und Ernährungsberatungen mit einem
freiwilligen Kostenzuschuss im Rahmen von maximal 90% (max. 60 €) pro Stunde. Mehr Informationen dazu auf der Homepage➤.

SVS-Versicherte (Selbstständige):
Selbstständige Unternehmer:innen erhalten jährlich von der SVS den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Dieser kann für gesundheitsfördernde Maßnahmen eingesetzt werden. Dazu zählt auch eine diätologische Beratung. Weitere Infos zum „Gesundheits-100er“ finden Sie auf der SVA-Website.

Private Zusatzversicherung
Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem
ambulanten Tarif, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte
Beratungshonorar. Dazu bitte die Honorarrechnung mit einer Überweisung Ihres Hausarztes/Ihrer Hausärztin einreichen.

Im Falle, dass Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte diesen bis zu 24 Stunden vorher absagen! Ansonsten kann der volle Betrag in Rechnung gestellt werden.